Das Neuste für Sie: ästhetischen, minimalinvasiven Zahnersatz zum kleinen Preis, von Ihrem Zahnwahl!

Seit einem halben Jahr haben wir jetzt ein neues Abrechnungsprozedere für den Zahnersatz. Hier ein kurzer Überblick mit den wichtigsten Eckpunkten für Sie.

Seit Januar 2005 gibt es befundbezogene Festzuschüsse, d.h. die frühere Aufteilung der Kosten zu 50 % (mit vollem Bonus 65 % ) von der Krankenkasse und 50 % (mit vollem Bonus 35 % ) als Patientenanteil, wird durch Festzuschüsse abgelöst. Die Höhe des Festzuschusses ist identisch mit der prozentualen Bezuschussung der früheren Jahre.

Was ist jetzt neu? Wir bieten Ihnen modernen, minimalinvasiven Qualitäts - Zahnersatz zum bezahlbaren Preis!

Früher gab es eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse nur bei der Versorgung mit einem Zahnersatz, der moderne, zahnmedizinische Konstruktionen und Verfahren ausschloss. Wählte der Patient Zahnersatz auf dem Stand der heutigen Zahnmedizin, bekam er keinen Zuschuss.

Jetzt unterteilt man in drei Versorgungsarten:

Regelversorgung:
Diese entspricht einer Grundversorgung, auf deren Zuschuss man Anspruch hat, egal für welche Versorgung man sich entscheidet. Bei Härtefällen (abhängig vom Familieneinkommen, bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen) übernimmt die Krankenkasse zu 100 % die Kosten für die Versorgung.

Gleichartiger Zahnersatz:
Dieser
umfasst die Regelversorgung und zusätzliche Leistungen moderner Zahnmedizin, wobei die Behandlung die Regelleistung beinhaltet (z.B. zahnfarbene, keramische Gestaltung von Kronen und Brücken). Diese zusätzlichen Leistungen werden dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet und müssen vom Patienten getragen werden.
NEU: Sie haben trotzdem einen Anspruch auf den Festzuschuss ihrer Krankenkasse für die Regelversorgung. Früher bezahlten Sie alles selbst.

Andersartiger Zahnersatz:
Hierunter versteht man einen Zahnersatz, der mit der Regelversorgung nichts mehr zu tun hat.
Trotzdem erhält der Patient den vollen Zuschuss einer Regelversorgung bezogen auf seinen Befund.
Diese Form des Zahnersatzes entspricht z.B. der Versorgung mit Implantaten.
Der Vorteil: Sie erhalten wenigstens den Betrag der Regelversorgung, früher dagegen gar nichts.

Der große Vorteil für Sie ergibt sich erst, wenn man aus der großen Palette der Anbieter von zahntechnischen Leistungen einen Anbieter wählt, der Zahnersatz zu sehr günstigen Preisen anbietet. Denn dieser Vorteil schlägt sich voll auf Ihren privat aufzubringenden Gebührenteil nieder. Sie können so Ihren finanziellen Anteil um bis zu 30 % senken.

Holen Sie sich doch einfach Ihren unverbindlichen und persönlichen Kostenvoranschlag aus unserer Praxis ein!

Sie werden erstaunt sein, wie preiswert moderner Qualitäts - Zahnersatz sein kann. Sie brauchen nur einen flexiblen Partner der Nischen für Sie öffnet.